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Werden Sie ein Teil des Bürger- und Heimatverein, werden Sie Mitglied.

Ja, ich habe Bock auf Kirchditmold und werde Mitglied: Das folgende Formular bitte öffnen, ausfüllen und ausdrucken.* Danach bitte unterschrieben an die unten angegebene Adresse schicken.
*(wenn ein geeigneter pdf-Reader benutzt wird, kann das Formular auch ausgefüllt abgespeichert und bei Bedarf weiter ausgefüllt werden - z.B. mit dem AcrobatReader, pdf-xchangeViewer u.a.)

Bitte beachten Sie: der Mitgliedsbeitrag beträgt seit 2023  24 Euro im Jahr

 

Bitte schicken an:

Bürger- und Heimatverein Kassel-Kirchditmold e. V.
Lars Ramdohr (1. Vorsitzender)
Kapellenweg 28
34130 Kassel

 

Die Satzubg finden Sie hier:

Bürger- und Heimatverein Kassel-Kirchditmold e.V.

 

Satzung  

 

§ 1         Name und Sitz

 

1. Der Verein führt den Namen „Bürger- und Heimatverein Kassel-Kirchditmold e.V.“.

 

2. Der Sitz des Vereins ist Kassel – Kirchditmold.

 

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

§ 2         Zweck und Aufgabe

 

1. Der Verein fördert

a)   bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke,

b)   die Heimatpflege und Heimatkunde,

c)   die Kunst und Kultur sowie Denkmalschutz und Denkmalpflege,

d)   die Erziehung und Volksbildung.

 

2. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass der Verein

·      die gemeindlichen Interessen, historischen Forschungen und kulturellen Veranstaltungen in Kirchditmold fördert und unterstützt,

·      auf Herstellung und Pflege von Kulturdenkmalen hinwirkt,

·      Vorträge und Veröffentlichungen über historische und kulturelle Ereignisse Kirchditmolds und seiner Umgebung anbietet,

·      durch Exkursionen in Kassel und Umgebung das Verständnis der historischen und gegenwärtigen Kultur vermittelt,

·      und die örtliche Gemeinschaft fördert.

 

3. Der Verein verfolgt dabei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

4. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

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§ 3         Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft können erwerben: geschäftsfähige natürliche und juristische Einzelpersonen sowie Personenvereinigungen. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme durch den Vorstand.

 

2. Die Vereinsmitglieder erhalten bei ihrer Aufnahme die Satzung.

 

3. Verdiente Vereinsmitglieder und sonstige um die bürgerschaftliche Gemeinschaft Kirchditmolds verdiente Persönlichkeiten können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

 

4. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.

 

5. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.

 

6. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit. (Beispiele für Ausschlussgründe: Mitglieder verstoßen gegen Vereinsinteressen oder sind mit der Zahlung des Beitrages länger als 6 Monate im Rückstand).

 

 

§ 4         Mitgliedsbeitrag

 

Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Höhe wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung der Mitgliedsbeiträge befreit.

 

 

§ 5         Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind:

a)   die Mitgliederversammlung,

b)   der Vorstand.

 

 

§ 6         Mitgliederversammlung

 

1. Es ist mindestens einmal im Jahr vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Sie findet in der Regel im ersten Quartal des Jahres statt. Die Einberufung erfolgt schriftlich  (per

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Textform) unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.

 

2. Weitere Versammlungen finden bei Bedarf statt. Sie sind einzuberufen, wenn mindestens 10% der Mitglieder es beantragen.

 

3. Die Versammlungen werden durch  die/den 1. oder 2. Vorsitzende/n geleitet. Die Versammlung entscheidet darüber, ob bei der Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes und bei den Wahlen ein/e besondere/r Versammlungsleiter/in gewählt wird.

 

4. Die Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters/der Versammlungsleiterin, bei Wahlen das Los.

Beschlüsse zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder.

 

5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von dem/der Versammlungsleiter/in und dem/der 1. oder 2. Schriftführer/in zu unterzeichnen ist.

 

6. Die  Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:

a)     Wahl des Vorstandes und von 2 Kassenprüfern/Kassenprüferinnen,

b)     Entschließung über den Geschäfts- und Kassenbericht,

c)     Entlastung des Vorstandes,

d)     Erteilung von Richtlinien über die Vereinstätigkeit,

e)     Festlegung des Mitgliedsbeitrags,

f)      Erledigung von Anträgen,

g)     Änderung der Satzung.

 

7. Die Kasse ist einmal im Jahr zu prüfen und der Mitgliederversammlung über das Ergebnis zu berichten.

 

§ 7         Vorstand des Vereins

 

1. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus:

         dem/der 1. Vorsitzenden,

         dem/der 2. Vorsitzenden

 

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2. Der erweiterte Vorstand besteht aus:

         dem/der 1. und 2. Schriftführer/Schriftführerin,

         dem/der 1. und 2. Kassierer/Kassiererin,

         mindestens zwei Beisitzern/Beisitzerinnen.

 

3. Die Wahl des Vorstands nach Absatz 1 und 2 geschieht auf Antrag durch Stimmzettel.

 

4. Der Vorstand nach Absatz 1 und 2 ist alle zwei Jahre neu zu wählen. Wiederwahl ist zulässig.

 

5. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wählt die nächste Mitgliederversammlung für die restliche Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied.

 

6. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.

 

7. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen berufen.

 

§ 8         Vertretung des Vereins

 

Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch die/den

1. oder 2.  Vorsitzende/n. Beide sind einzeln zur Vertretung des Vereins berechtigt.

Im Innenverhältnis wird die/der 2. Vorsitzende angewiesen, nur bei Verhinderung der/des 

1. Vorsitzenden für den Verein aufzutreten.

 

§ 9         Auflösung des Vereins

 

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kassel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Raum Kirchditmold zu verwenden hat.

 

§ 10         Inkrafttreten der Satzung

 

Diese Satzung tritt mit dem   18. Juni 2015    in Kraft.

 

gez. Ramdohr (1. Vorsitzender)